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   OLG Karlsruhe, 15.04.1994 - 15 U 143/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6383
OLG Karlsruhe, 15.04.1994 - 15 U 143/93 (https://dejure.org/1994,6383)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.1994 - 15 U 143/93 (https://dejure.org/1994,6383)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 1994 - 15 U 143/93 (https://dejure.org/1994,6383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitsvoraussetzungen von Gesellschafterbeschlüssen bei Übergang von GmbH-Anteilen im Wege der gesetzlichen Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Fortführung einer GmbH als OHG, wenn die GmbH-Anteile als Erbengemeinschaft gehalten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1189
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 7 W 76/13

    GmbH: Auskunftserzwingungsverfahren auf mehrheitlichen Beschluss der an einem

    Vielmehr richtet sich die Frage, wann von einer gemeinschaftlichen Ausübung eines Rechts auszugehen ist, nach dem Recht der jeweiligen Mitberechtigung (mittelbare einheitliche Rechtsausübung; BGH, Urt. v. 12. Juni 1989 - II ZR 246/88 -, BGHZ 108, 21, 30; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15. April 1994, 15 U 143/93, NJW-RR 1995, 1189; Rowedder/Schmidt-Leithoff/Pentz, GmbHG, 5. Aufl. § 18 Rn 7; Baumbach Hueck/Fastrich, GmbHG, 20. Aufl. § 18 Rn 4; MünchKomm-GmbHG/Reichert/Weller, § 18 Rn. 59f.; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG, 18. Aufl. § 18 Rn 3; Lange GmbHR 2013, 115 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Jena, 25.04.2012 - 2 U 520/11
    Die von § 18 Abs. 1 GmbHG geforderte einheitliche Stimmabgabe durch die Erbengemeinschaft wird in dieser Konstellation durch den Mehrheitsbeschluss der Erbengemeinschaft bzw. das mehrheitliche Votum ihrer Teilhaber gewährleistet (OLG Karlsruhe, GmbHR 1995, 824 [826]; ebenso Goette,DStR 1995, 1355 [1357]; K. Schmidt,MünchKomm. BGB, 5. Aufl. 2009, §§ 744, 745 Rdnr. 10).
  • LG Tübingen, 24.01.2014 - 21 O 33/13

    Erbengemeinschaft: Abberufung eines Miterben als Geschäftsführer - Zulässigkeit

    Die von § 18 Abs. 1 GmbHg geforderte einheitliche Stimmabgabe durch die Erbengemeinschaft wird in dieser Konstellation durch den Mehrheitsbeschluss der Erbengemeinschaft bzw. das mehrheitliche Votum ihrer Teilhaber gewährleistet (OLG Karlsruhe GmbHR 1995, 824; K. Schmidt in MünchKomm zum BGB, 5. Aufl. 2009, §§ 744, 745 Rdnr. 10).
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